E-Rechnung nutzen
E-Rechnung nutzen
Frage:
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht ab 2025 für mein Unternehmen und wie kann Frienton dabei unterstützen?
Antwort:
Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich in Deutschland verpflichtend. Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten – unabhängig von etwaigen Übergangsregelungen.
Warum E-Rechnungen?
Die E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile, gerade im Zusammenspiel mit digitalen Tools wie Frienton:
- Maschinenlesbares Format → automatisierbare Verarbeitung
- Reduktion von Erfassungsfehlern
- Höhere Effizienz & Zeitersparnis
- Gesteigerte Nachverfolgbarkeit und Transparenz
- Schnellere Zahlungszyklen
- Positive Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit
Mit Frienton profitiert Ihr besonders durch:
- Unterstützte Formate in Frienton sind sowohl ZUGFeRD als auch XRechnung
- Automatisiertes Matching von Rechnungen und Transaktionen
- Intelligente Kategorisierung aus fachlicher und steuerlicher Sicht
- Live-Reportings mit aktuellen Finanzdaten
- Automatisierte Zahlungsläufe
- Integriertes Mahnwesen bei verspäteten Zahlungen
- Auswertungen zur Optimierung von Einkauf und Vertrieb
Empfehlung:
Nutzt die gesetzliche Umstellung als Chance, um Euer Rechnungsmanagement zu modernisieren. Frienton unterstützt Euch dabei – sowohl beim Empfang als auch beim Versand von E-Rechnungen.
Hinweise:
Falls Ihr bislang manuell arbeitet, ist jetzt der ideale Zeitpunkt für eine Umstellung auf automatisierte Prozesse. Bereits digitalisierte Unternehmen profitieren nochmals durch verbesserte Datenqualität und reduzierte Nacharbeit.
Formate:
- ZUGFeRD → steht für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland
- XRechnung → offizieller Standard der öffentlichen Verwaltung in Deutschland
Beide sind Formate für strukturierte elektronische Rechnungen, die den gesetzlichen Anforderungen der E-Rechnungspflicht ab 2025 entsprechen.
ZUGFeRD wird häufig im B2B eingesetzt, während XRechnung primär für die Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern (B2G) vorgeschrieben ist.
Aktualisiert am: 02/11/2025
Danke!