Zugang zu DATEV
Zugang zu DATEV
Frage:
Welche Wege gibt es, als Unternehmer Zugang zu DATEV zu erhalten?
Antwort:
Es gibt drei gängige Wege, wie Unternehmen Zugang zu DATEV erhalten – je nach Setup mit der Steuerkanzlei bzw. eingesetzter Software:
1. Über die Steuerkanzlei (Standardweg)
In den meisten Fällen erfolgt der Zugang über die betreuende Steuerkanzlei:
- Die Kanzlei richtet den Zugang ein (für DATEV Unternehmen online).
- Der Unternehmer erhält einen sicheren Login per SmartCard, SmartLogin oder mIDentity-Stick.
- Die Rechtevergabe und Nutzerverwaltung erfolgen zentral durch die Kanzlei.
Vorgehen:
Die Kanzlei initiiert den Antrag für den Mandanten. Nach erfolgreicher Registrierung stellt DATEV die Zugangsdaten oder den SmartLogin bereit.
Dann muss immer die Kanzlei-Beraternummer und die entsprechende Mandantennummer in Frienton hinterlegt werden (unter der Kanzlei-Beraternummer ist der Mandant im DATEV Buchhaltungsprogramm angelegt).
2. Direkter Vertrag mit DATEV (selten)
Nur in Ausnahmefällen beantragen Unternehmen selbstständig einen direkten DATEV-Zugang, z. B. für Inhouse-Buchhaltung:
- Voraussetzung: DATEV-Mitgliedschaft (nur für bestimmte Berufsgruppen wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte).
- Für Mandanten ohne Mitgliedschaft: eingeschränkte Nutzung über „DATEV SmartLogin für Mandanten“.
Vorgehen:
Kontakt über www.datev.de oder direkt über den DATEV-Vertrieb.
3. Über Partnerlösungen mit DATEV-Schnittstelle
Moderne Buchhaltungstools sind direkt an DATEV angebunden, z. B. Frienton:
- Die technische Verbindung zu DATEV erfolgt über Frienton (z. B. über DATEVconnect online).
- Der Login bei DATEV selbst ist nicht nötig.
- Die Authentifizierung erfolgt über Token oder SmartLogin.
Hinweis:
Der Unternehmer bleibt dabei „indirekter“ DATEV-Nutzer – ohne Zugang zur klassischen DATEV-Oberfläche.
Aktualisiert am: 06/12/2025
Danke!