Artikel über: Steuer

Zugang zu DATEV

Zugang zu DATEV


Frage:


Welche Wege gibt es, als Unternehmer Zugang zu DATEV zu erhalten?


Antwort:


Es gibt drei gängige Wege, wie Unternehmen Zugang zu DATEV erhalten – je nach Setup mit der Steuerkanzlei bzw. eingesetzter Software:



1. Über die Steuerkanzlei (Standardweg)


In den meisten Fällen erfolgt der Zugang über die betreuende Steuerkanzlei:


  • Die Kanzlei richtet den Zugang ein (für DATEV Unternehmen online).
  • Der Unternehmer erhält einen sicheren Login per SmartCard, SmartLogin oder mIDentity-Stick.
  • Die Rechtevergabe und Nutzerverwaltung erfolgen zentral durch die Kanzlei.


Vorgehen:


Die Kanzlei initiiert den Antrag für den Mandanten. Nach erfolgreicher Registrierung stellt DATEV die Zugangsdaten oder den SmartLogin bereit.


Dann muss immer die Kanzlei-Beraternummer und die entsprechende Mandantennummer in Frienton hinterlegt werden (unter der Kanzlei-Beraternummer ist der Mandant im DATEV Buchhaltungsprogramm angelegt).


2. Direkter Vertrag mit DATEV (selten)


Nur in Ausnahmefällen beantragen Unternehmen selbstständig einen direkten DATEV-Zugang, z. B. für Inhouse-Buchhaltung:


  • Voraussetzung: DATEV-Mitgliedschaft (nur für bestimmte Berufsgruppen wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte).
  • Für Mandanten ohne Mitgliedschaft: eingeschränkte Nutzung über „DATEV SmartLogin für Mandanten“.


Vorgehen:


Kontakt über www.datev.de oder direkt über den DATEV-Vertrieb.



3. Über Partnerlösungen mit DATEV-Schnittstelle


Moderne Buchhaltungstools sind direkt an DATEV angebunden, z. B. Frienton:


  • Die technische Verbindung zu DATEV erfolgt über Frienton (z. B. über DATEVconnect online).
  • Der Login bei DATEV selbst ist nicht nötig.
  • Die Authentifizierung erfolgt über Token oder SmartLogin.


Hinweis:

Der Unternehmer bleibt dabei „indirekter“ DATEV-Nutzer – ohne Zugang zur klassischen DATEV-Oberfläche.



Aktualisiert am: 06/12/2025

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